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Urteil nach Video-Zoff ist da

Das WFV-Sportgericht hat die Strafen für einzelne Spieler verkündet. In dem Zuge geht es um die Partie der SG Herzogsweiler/Durrweiler gegen die SG Dornstetten. Obmann Benjamin Haug zeigt sich zufrieden. 

Durch eine Kamera der Gäste, welche das Spiel für Analysezwecke gefilmt hat und  veröffentlichte, gab es zudem einige Diskussionen, ob dies rechtens ist. Da ein Sportplatz ein öffentlicher Raum ist, stimmt quasi jeder Zuschauer, Spieler und Offizieller dem zu.

Öffentlicher Raum 

Rechtsanwältin Manuela Schröter vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich ein Fußballspiel und alle weiteren einhergehenden Umstände öffentlich sind und keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

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Schiedsrichter Ayhan Keser wurde nach Abpfiff von einem Spieler in den Rücken gestoßen und bedrängt. Für diese Aktion und einer Beleidigung „Hurensohn“ gab es eine Sperre von 15 Monaten.

Ein weiterer Spieler, der nach dieser Aktion auf das Spielfeld gerannt kam und den Schiedsrichter bedroht hatte mit den Worten „Ich warte auf dich“, erhält eine Sperre von acht Monaten.

Der nächste Spieler wird für sechs Wochen gesperrt. Dieser wollte sich nach dem Spiel gewaltsam zum Schiedsrichter durchringen.

Der Verein muss zudem die Kosten für das gesamte Verfahren tragen. Dazu kommt eine Aufsicht durch den Verband bei den kommenden vier Heimspiel. Alle Spieler wurden seitens des Vereines bereits suspendiert.

Alle Spieler suspendiert 

Der Verein hat sich unterdessen von allen Beteiligten Spielern mit sofortiger Wirkung getrennt. Ein Wechsel zu einem anderen Verein ist wegen der Wechselfrist vor dem 1. Juli nicht möglich. Die Sperrzeit müssten die Spieler dann aber auch beim neuen Verein absitzen.

Zufrieden mit Urteil 

Obmann Benjamin Haug von der Schiedsrichtergruppe Calw zeigt sich gegenüber ig-schiedsrichter.de zufrieden mit dem Urteil. „Das Sportgericht hat deutliche Strafen ausgesprochen“ und „wir hatten auf jeden Fall eine deutliche Signalwirkung und bis zum Ende gezeigt, dass wir uns das nicht gefallen lassen und es durchziehen. Auch ein herzlicher Dank an IG Schiedsrichter für die Unterstützung.“

Quelle: ig-schiedsrichter.de mit Mitteln des „Schwarzwälder Boten“

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Reiner Kuhn

    In der Bundesrepublik Deutschland wird das öffentliche Recht in Verbindung mit dem Presserecht immer über dem Privatinteresse gestellt, außer bei besonderen schutzwürdigen Personen.

    Sportplätze sind öffentlich und im öffentlichen Raum darf gefilmt werden. Wer nicht gefilmt werden möchte und die Hausordnung des Vereins nicht akzeptiert, der sollte einen Sportplatz meiden.

    Es kommt immer mal wieder vor, dass man die Arbeit im Sinne des Presserechts einschränken bzw. verbieten will, was jedoch einen klaren Rechtsverstoss darstellt. Oft geschieht dies aus Unwissenheit über die gültige Rechtslage. Warum haben diese Leute ein Problem mit Öffentlichkeitsarbeit, die für viele andere Vereine selbstverständlich ist.

    Fakt ist, jeder Spieler, Schiedsrichter, Zuschauer oder Stadionbesucher muss es hinnehmen, wenn er auf einem Sportplatz gefilmt wird. Kritisch wird es, wenn Personen in Großaufnahme zu sehen sind.

    Aber: Der Sportplatz und das Fußballspiel ist öffentlich! Wenn man in ein Bundesligastadion geht und wird zufällig von einer Kamera gefilmt, wird dies in der Regel live übertragen. Da hat man gar keine Möglichkeit vorher die Zustimmung einzuholen. Das ist dann ein jeder sein eigenes Problem. Der Zuschauer akzeptiert mit Betreten die Stadionordnung und/oder Hinweisschilder bzgl. Filmaufnahmen. Wer sich vernünftig verhält, hat nichts zu befürchten!

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