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Verschärfung der RuVO – Der WDFV hat auf Gewalt gegen Schiedsrichter reagiert

Der Westdeutsche Fussballverband, dazu gehören der FVM, FVN und der FLVW, hat auf Gewalt und Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter reagiert und die Rechts-/ und Verfahrensordnung verschärft.

Von: Anton Dinslaken

Aktuelle RuVo einsehen

Neben den schon eigentlich restriktiven Strafen bei Spielern in einzelnen Fällen bis zu einer Höchststrafe von 8 Jahren, siehe

„§ 9 RuVO Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen

9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich!“

wurde zusätzlich ein Punktabzug im § 9a RuVO für gewalttätige Mannschaften bzw. Spieler eingefügt, siehe

„§ 9a Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen

(1) Gegen Vereine und Tochtergesellschaften sind bei sportlichen Vergehen folgende Strafen zu verhängen:
1. wegen unsportlichen Verhaltens Geldstrafe bis zu 5.000 EUR;
2. wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes Geldstrafe bis zu 2.500 EUR;
3. wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
4. wegen Herbeiführens eines Spielabbruches Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
5. wegen aktiver oder passiver Bestechung Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
Bei Vereinen und Tochtergesellschaften der Herren-Regionalliga beträgt das Höchstmaß der Geldstrafe das Vierfache der vorgenannten Beträge.

(2) In den Fällen des Absatzes (1) Nummern 3. und 4. sind der verantwortlichen Mannschaft des Vereins bzw. der Tochtergesellschaft zwischen einem und sechs Punkten abzuerkennen, wenn der Schiedsrichter oder ein Schiedsrichter-Assistent von mindestens zwei Spielern bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wird. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Ende des Spieljahres.

(3) In dem Fall des Absatzes (1) Nummer 5. ist der Versuch strafbar.
(4) Bei sämtlichen Vergehen kann in schwerwiegenden Fällen anstelle oder ne-ben der Geldstrafe eine weitergehende Strafe nach § 5 verhängt werden. Gleiches gilt in Wiederholungsfällen und in Fällen der Tatmehrheit.

(5) Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art!“

Die Aachener Zeitung hatte bereits gleichlautend berichtet.

„In der Rechts- und Verfahrensordnung gibt es jetzt Punktabzüge (von einem bis sechs Zähler) für die laufende Saison, wenn mindestens zwei Spieler oder Offizielle eines Teams den Schiedsrichter oder einen Assistenten tätlich angreifen. Passiert das ein zweites Mal in einer Saison, wird die Mannschaft bis zum Saisonende ausgeschlossen. Zu Punktabzügen kann auch ein nicht ausreichender Ordnungsdienst führen!“

Knackpunkt der Verschärfung ist aber leider die >>>zwei Spieler<<< Regel:

„wenn der Schiedsrichter oder ein Schiedsrichter-Assistent von mindestens zwei Spielern bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wird!“

Das hätte schon ein Spieler sein müssen und ist daher doch leider inkonsequent. Da kann und darf man nicht zufrieden sein.

Frage wäre auch, ob ein Fall wenn ein Schiedsrichter bedrängt wird, statt einer Roten Karte eine gelb-rote Karte in den Spielbericht einzutragen, schon ein Fall von

5. wegen aktiver oder passiver Bestechung Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;

(3) In dem Fall des Absatzes (1) Nummer 5. ist der Versuch strafbar.

wäre, wenn der Schiedsrichter sich darauf einlässt oder nicht einlässt. Aber der Versuch ist ja bereits strafbar.

Wir sehen die Verschärfung der RuVO des WDFV als Erfolg der IG Schiedsrichter.

Die anderen Verbände im DFB sollten dem WDFV restriktiv nachziehen! 

Der Fussballverband Mittelrhein hat vor kurzem gegen zwei Spieler ein 8 Jahre Urteil verhängt, hier weiterlesen:

Quelle: ig-schiedsrichter.de/red-ac

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