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Viele Bundesliga-Profis spielen nach Gefühl

Am Mittwoch musste sich Hoffenheims Demirbay beim 1:0-Sieg gegen Stuttgart von Schiedsrichterin Steinhaus die Abseitsregel erklären lassen.

Kein Einzelfall! Ich sage: „Viele Spieler sind nicht auf dem Regel-Niveau, auf dem sie als Bundesliga-Spieler sein sollten. Das habe ich am häufigsten bei Freistoß-Entscheidungen festgestellt. Da wissen viele nicht, warum es indirekt ist. Und versuchen dann, den Ball im Tor unterzubringen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, haben sie mich erstaunt angeschaut. Andere wussten nicht, dass es beim Abstoß kein Abseits gibt“, sagt Thorsten Kinhöfer.

Wie viel Prozent der Spieler regelsicher sind, ist schwer zu sagen. Weil man nur merkt, dass ihnen die Kenntnis fehlt, wenn sie sich beschweren. Ich hatte den Eindruck, dass viele Profis einfach nach Gefühl spielen und das hinnehmen, was der Schiedsrichter pfeift.

Auch die Zuschauer sind nicht regelsicher. Und wenn sie eine Entscheidung nicht verstehen, kommen Emotionen ins Spiel. So wie am Freitag, als Hamburgs van Drongelen Gelb sah, weil er mit einer Wasserflasche in der Hand spielen wollte. 90 % sind immer wiederkehrende Regelvorgänge, die durch die Häufigkeit auch bekannt sind. Die fehlenden 10 % sorgen dann häufig für staunende Augen.

Zur Gelben Karte für Ekdal am Freitag im Spiel Borussia Mönchengladbach – HSV 

Bei Borussia Mönchengladbach gegen den Hamburger SV foult Ekdal in der 27. Minute Oxford. Schiedsrichter Markus Schmidt pfeift nicht, Und weder zeigt er einen Vorteil an noch ergibt sich ein Vorteil. Der Ball fliegt zwar Richtung gegnerisches Tor, aber kein Gladbacher hat eine Chance, an den Ball zu kommen. Das Spiel wird erst später unterbrochen, weil ein Gladbacher den Ball in Aus schießt. Nach der Behandlungspause zeigt Schmidt Ekdal Gelb.
Abgesehen von der Frage, ob das Foul gelbwürdig war: Geht das überhaupt? Hätte er einen Vorteil nicht anzeigen müssen, wenn er danach entschieden hätte. Zumal Zeit genug war, und Gladbachs Stindl nachgefragt hat? Meinem Eindruck nach hat Schmidt das Foul zunächst gar nicht als solches erkannt und sich angesichts der Beschwerden von Oxford umentschieden. Den Vorteil hat er sich dann konstruiert ohne auf dem Schirm zu haben, dass der sich gar nicht ergeben hatte. Aber dann er doch nicht noch eine Karte zeigen.

Feuerherdt: Rein regeltechnisch war es zulässig, wie Markus Schmidt verfahren hat. Hier war zwar objektiv kein Vorteil gegeben und er hat keinen angezeigt, aber er ist auch nicht gezwungen, das zu tun (es ist eine Soll-, keine Muss-Bestimmung). Verwarnen kann er den Spieler in der nächsten Spielruhe so oder so (er könnte es erst nicht mehr, wenn die Partie nach der nächsten Unterbrechung wieder fortgesetzt worden wäre). Schmidt schien das Foul nicht erkannt zu haben, den Vorteil hat er sich dann eher nachträglich herbeidefiniert. Wie er doch noch zur Verwarnung kam, ist mir nicht klar. Ich glaube eigentlich nicht, dass es auf die Beschwerden der Gladbacher hin geschah (das wäre schon ziemlich absurd), und vermute einen Input durch den Schiedsrichter-Assistenten.

Augsburg hadert mit Videobeweis

Caglar Söyüncü fällte Heller im Sechzehner elfmeterwürdig, so lautete zunächst auch die Entscheidung von Referee Christian Dingert. Anschließend bemühte er trotzdem den Videobeweis und ahndete letztlich ein Handspiel im Mittelkreis bei der Entstehung – Entscheidung revidiert. Statt Strafstoß für Augsburg gab es nun Freistoß für Freiburg.

Meine Meinung: Das war auch regelkonform. Im Zuge einer Überprüfung durch den Video-Assistenten wird der gesamte Angriffszug überprüft. Hätte Christian Dingert gleich abgepfiffen und auf sein Bauchgefühl gehört, sehe er besser aus. Aber so ist das nunmal – Pech für den Schiedsrichter, Glück für Freiburg.

Die Nachspielzeit muss aber meiner Meinung nach überdacht werden. Es kann nicht sein, dass bei zwei Toren, drei Gelben Karten und einer Videoüberprüfung von 1:40 Minute in Hälfte zwei „nur“ 3 Minuten Nachspielzeit herauskommen. Man sagt als Faustregel pro Tor und Karte 30 Sekunden. Komme ich schon auf drei Minuten zuzüglich der Videobeweis. Also zwei weitere Minuten hätte man locker geben können, wenn nicht sogar müssen.

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