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Die Auer sind nach dem Spiel in Darmstadt fassungslos,

Warum der „Fall Aue“ ein Fall fürs Zivilgericht haben könnte

Oliver Bartels

Nach dem abgeschmetterten Widerspruch des DFB legte der FC Erzgebirge fristgerecht Einspruch ein. Heute 13:30 Uhr verhandelt der Deutsche Fußball-Bund unter Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts in der mündlichen Verhandlung den Einspruch gegen die Spielwertung des SV Darmstadt gegen den FC Erzgebirge. Wir haben uns mal bei Oliver Bartels, einem Studenten für Sportrecht an der Universität (Sportrecht) Bayreuth umgehört.

Wenn man die Urteilsbegründung im Fall Petersen. richtig liest steht drin, dass der DFB für Ansetzungen die Verantwortung trägt.

Tatsachenentscheidung ist wichtig

Das Prinzip der Tatsachenentscheidung ist wichtig, dass sieht Bartels auch, damit nicht jedes Spiel beim Sportgericht landet. Und wäre es nur das eine Tor gewesen, ok, Aue, müsst ihr in dem Sport mit leben. „Aber die zwei weiteren ganz dicken Klöpse des/der Referees machen es meiner Meinung nach in Summe unerträglich, sowas darf in einer Bundesliga einfach nicht passieren.“ Derart sozialmächtige Verbände haben eine marktbeherrschende Stellung, das hat rechtliche Konsequenzen. Frage ist dann auch, ob der DFB die Schiedsrichter gut genug ausgebildet und überwacht hat, ggf. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit?!? usw. Einfach nur „Sportrecht“ rufen geht nicht, weil eben die Teilnahme an der DFL vertraglich geregelt ist. Ceterum Censeo: Die Leute sollten sich besser einigen, alles andere ist ungut und kann viel Unsicherheit bedeuten.

DFB in der Verantwortung

Die Sache ist eigentlich ganz einfach: „Der entscheidende Fehler unserer Meinung nach war die Ansetzung an sich.“ sagen nicht nur wir, sondern auch Bernd Heynemann gegenüber dem MDR ernst nimmt, dann ist der DFB voll in der zivilrechtlichen Haftung drin. Da kann man noch nicht mal dem Referee einen Vorwurf machen, er wurde angesetzt. Der Vorwurf (grober) Fahrlässigkeit ist dann dem DFB zu machen. Und an der Stelle wird auch ein sportgerichtliches Verfahren schwierig, weil das Sportgericht des DFB ja kein unabhängiges Schiedsgericht ist (es erfüllt die Voraussetzungen nicht), sondern am Ende vom Tag die Meinung des Verbands (!) ausdrückt. Und der Verband wird sich nicht selber verurteilen. Es wird keiner hergehen nach den Erfahrungen mit dem „Fall SV Wilhelmshaven“ und nicht gleich die entsprechenden Anträge zur Wiedereingliederung stellen. Der DFB ist Quasi-Monopolist, Storks Erfüllungsgehilfe und hat gepfuscht, ggf. wegen der Ansetzung auch Sören Storks selber, un da hilft der ganze Rückzug auf die Rechts- und Verfahrungsordnung auch nichts, da ist man in Deutschland vor ordentlichen Gerichten fällig.

Wird es ein zweites HSV-Modell?

Nach dem Fall Hoyzer und dem verschobenen Hamburger Spiel gegen Paderborn, wurde ein Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft quasi als Entschädigung für die Hamburger ausgetragen. Wenn der DFB schlau ist, lässt er es nicht bis zum Äußersten kommen.

Allerdings ist nun auch ein Wiederholungsspiel absolute Wettbewerbsverzerrung. Das ist schlichtweg irreparabel. Bartels findet sogar, dass es gegenüber dem Karlsruher SC jetzt Wettbewerbsverzerrung ist. Eigentlich hat der DFB jetzt ein Interesse Aue in der 2. Liga zu behalten, weil sie dann aus der Haftung heraus sind. Und ein echtes Schiedsgericht hat der DFB ja wohl nicht. Alles nicht gut.

An der Sitzung heute in Frankfurt nimmt ein Sportrechtler aus Berlin teil und vertritt die Interessen des Vereins. Im Grunde weiß man das man heute unterlegen wird und geht weitere Schritte. Dann müssen die den kompletten innerverbandlichen Rechtsweg nehmen, um vor das Zivilgericht zu können, wegen dessen Sperrwirkung. Aber wenn der durch ist, dann bekommt die Justiz in Frankfurt Arbeit. Der DFB sollte sich ernsthaft überlegen ob es nicht schlauer wäre, sich zu einigen. Und bei einer klaren Fehlansetzung hilft es auch nicht, wenn der Verband sich auf „Tatsachenentscheidungen“ zurückzieht.

Die ganze Sache wird echt noch interessant…

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