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Zwei Urteile Beleidigungen des Schiedsrichters – je 50.00 Euro Geldstrafe

Beim Lesen der AM 16-2023 / FVM stossen mir zwei aktuelle Urteile des Kreissportgerichtes Heinsberg unangenehm auf. 
Beleidigung des Schiedsrichters = je 50 Euro Geldstrafe. Keine Sperre!
 
Ich habe mal die entsprechenden Passagen in der RuVO WDFV raus gesucht. 
 
RuVO WDFV

§ 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
4. wegen Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder eines -assistenten eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen,

9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich.

§ 73 Gnadenerweis
(4) Spielsperren von einer Dauer bis zu acht Spielen und Mindeststrafen wegen eines tätlichen Angriffs auf Schiedsrichter oder -assistenten sollen grundsätzlich nicht im Gnadenwege abgekürzt oder erlassen werden
 
Ich finde in der RuVO keine Passage, wo eine Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Explizit ist in § 9 Abs. 4 RuVO eine Sperrstrafe von mindestens 4 Spielen genannt.
 
Was sind das für Urteile? 
 
Die lasche Handhabung von Strafen und die Strafen an sich sind mit ein Grund für den Schiedsrichter Schwund. Die aktuelle Kampagne des DFB und der Verbände Respekt und Wertschätzung für den Schiedsrichter ist in der Provinz Heinsberg bei den Vereinen noch nicht angekommen.
 
Jetzt stellte sich beim Nachfragen heraus (stand nicht in der AM), dass jeweils bei zwei Spielen Zuschauer des Vereines den Schiedsrichter beleidigt haben sollten. Aber wo ist der Unterschied bei einer Schiedsrichter Beleidigung zu sehen?
 
Geldstrafe von 50.00 Euro – lächerlich.
Ein Zuschauer des Vereines hat genau so mit einem Stadion bzw. Platzbetretungsverbot auf Zeit bestraft zu werden wie ein Spieler.
 
Hängt doch auf fast jedem Platz das Schild oder das Plakat. Oder? Hängen die Schilder nur zum Selbstzweck dort?
 
„Wer den Schiedsrichter beleidigt, beschimpft oder tätlich angreift muss das Sportgelände sofort verlassen!“ 
 
 
Der Schiedsrichter ist absolut tabu. Wer das nicht versteht muss runter vom Platz.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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