Neben dem torreichsten Zweitligaspieltag sowie dem letzten Montagsspiel und den wöchentlichen Handspielsituationen war in dieser Woche mal wieder der VAR im Blickpunkt. Wir beschäftigen uns unter anderem mit einigen Strafraumszenen, sowie einem Platzverweis und einer Rudelbildung. Insgesamt nehmen wir 12 Situationen unter die Lupe.
Von: Felix Stark; diese Analyse stellte die erlebte Sicht des Autors dar.
Holstein Kiel 4:0 FC St. Pauli (SR: Frank Willenborg)
Finn Porath schoss aus der Distanz aufs Tor und stellte damit Pauli-Torwart Dejan Stojanovic vor Probleme, welcher den Ball vor, oder evtl. sogar erst hinter der Linie wegfaustete. Schiedsrichter Frank Willenborg nahm die Szene mit VAR Pascal Müller unter die Lupe und entschied dann auf Abseits, da sich Alexander Mühling beim Schuss von Porath in der Sichtlinie des Torwarts befand. Korrekte Entscheidung! [TV-Bilder – ab 01:50 Minute]
Fortuna Düsseldorf 2:2 Eintracht Braunschweig (SR: Tobias Reichel)
Fabio Kaufmann ging nach einer Flanke zu Boden, da er am Kopf getroffen wurde. Schiedsrichter Tobias Reichel ließ den Angriff zu Ende spielen, was eine größere Rudelbildung auslöste. Mit dem richtigen Gespür des Referees und ohne die offensichtlich schwerwiegenden Vergehen löste Reichel die Situation ohne Karten. Schwer zu entscheiden, ob Reichel hier früher hätte eingreifen müssen. Beim Zusammenprall Kopf an Kopf geschieht das mittlerweile recht schnell, doch das war hier eben nur der Ball. Der kann sicher auch schmerzhaft sein, aber in den Köpfen der Referees ist natürlich auch, dass das Spieler in Torsituationen des Gegners auch ausnützen können. Die beste Lösung wäre wahrscheinlich gewesen, bereits abzupfeifen, als der Ball noch außerhalb des Strafraum bei der Flanke war. [TV-Bilder – ab 00:30 Minute]
Benjamin Kessel versuchte gegen Dawid Kownacki zu retten, was nicht mehr zu retten war und traf den Düsseldorfer bei einer Grätsche im eigenen Strafraum am Fuß. Schiedsrichter Reichel entschied auf Strafstoß für Düsseldorf. Korrekte Entscheidung! [TV-Bilder – ab 01:30 Minute]
Marcel Bär traf zum 1:1, dem Tor war aber ein Zweikampf zwischen Kessel und Kenan Karaman vorausgegangen, welchen Reichel nicht abpfiff. Der Braunschweiger bearbeitete seinen Gegner hier von hinten durchaus grenzwertig, aber noch im Rahmen. Korrekt, hier laufen zu lassen. [TV-Bilder – ab 02:00 Minute]
SpVgg Greuther Fürth 2:2 Karlsruher SC (SR: Robert Schröder)
Jerome Gondorf arbeitete im eigenen Strafraum viel zu ungestüm gegen Branimir Hrgota, der den deutlichen Fußtreffer dankend annahm. Schiedsrichter Robert Schröder entschied völlig zu Recht auf Strafstoß für Fürth. [TV-Bilder – ab 02:15 Bilder]
Einige Minuten später bekam Christoph Kobald im Strafraum einen Ball an den angelegten Arm und wieder lautete die Entscheidung Strafstoß für Fürth. Hier schaltete sich aber VAR Sören Storks ein und schickte Schiedsrichter Schröder an den Bildschirm, wo er die Entscheidung zurücknahm. Wenn man nur die Situation an sich betrachtet, kann man das nur gutheißen, denn Kobald tat alles, um das Handspiel zu vermeiden. Auf die Frage, warum der VAR eingreifen durfte, haben wir allerdings keine Antwort… [TV-Bilder – ab 02:45 Minute]
Erzgebirge Aue 3:8 SC Paderborn (SR: Alexander Sather)
Sören Gonther grätschte in eine Hereingabe und bekam den Ball an die Hand, worauf Schiedsrichter Alexander Sather auf Strafstoß für Paderborn entschied. Eine Szene, die zunächst nach „Stützhand“ aussieht. Man scheint dennoch, ein Muster beobachten zu können und zwar, dass der Ausschlussgrund der „Stützhand“, also dem Arm, der bei der Grätsche zum abfedern des Sturzes benutzt wird, nur greift, wenn der Arm sich auch noch im Moment des Ballkontaktes unterhalb des Körpers befindet. Dies war hier nicht mehr der Fall, weshalb die Entscheidung wohl korrekt war. [TV-Bilder – ab 01:50 Minute]
Sebastian Schonlau kam im eigenen Strafraum gegen Ben Zolinski zu spät und brachte diesen per Fußfoul zu Fall. Erneut gab es Strafstoß, was hier unstrittig korrekt war. [TV-Bilder – ab 02:30 Minute]
VfL Bochum 5:1 SSV Jahn Regensburg (SR: Sascha Stegemann)
Benedikt Saller trat im Mittelfeld Gerrit Holtmann gegen die Wade, was von Schiedsrichter Sascha Stegemann gerade einmal mit einem ganz leisen Pfiff geahndet wurde. VAR Christian Dietz meldete sich dennoch und schickte Stegemann zum Bildschirm, wo er sich dann für die rote Karte gegen Saller entschied.
Formal lief das wohl alles korrekt, denn der Treffer mit der Sohle gegen die Wade ist das Trefferbild eines Platzverweises. Das bürokratische war dann aber das einzige, was korrekt war. Denn die Intensität des Tritts war so weit unten, dass diese rote Karte nicht nur Spielern schief vorkam. Nicht umsonst soll bei der Bewertung von brutalen Foulspielen auch der VAR mit den Bildern in Echtzeit arbeiten und sich nicht durch die verzerrte Zeitlupe täuschen lassen.[TV-Bilder – ab 01:50 Minute]
Jan-Niklas Beste grätschte im eigenen Strafraum gegen Herbert Bockhorn und erwischte diesen am Bein. Klarer Strafstoß für Bochum, was Stegemann auch so sah. [TV-Bilder – ab 02:55 Minute]
Holstein Kiel 1:0 Hannover 96 (SR: Manuel Gräfe)
Simon Lorenz berührte eine Flanke mit dem abgestreckten Arm, Schiedsrichter Manuel Gräfe ließ aber weiterlaufen. Der Kieler verbreiterte seine Körperfläche hier deutlich, was dann auch ein strafbares Handspiel darstellte. Hier hätte es also Strafstoß für Hannover geben müssen. VAR Florian Badstübner griff nicht ein und wie so oft gilt, dass wir diesen Vorgang nicht bewerten können. Schickt er Gräfe vor den Monitor und zeigt ihm dann die selben Bilder nochmal, wird er genauso entscheiden. Nur eben falsch… [TV-Bilder – 03:00 Minute]
Hamburger SV 5:2 1.FC Nürnberg (SR: Felix Zwayer)
Lukas Mühl umklammerte im eigenen Strafraum Manuel Wintzheimer von hinten, worauf dieser zu Boden ging. Schiedsrichter Felix Zwayer entschied zu Recht auf Strafstoß. [TV-Bilder – 03:15 Minute]
Anmerkung: Bei unseren Einschätzungen müssen wir uns auf das Videomaterial der Zusammenfassungen verlassen. Ist also eine relevante Szene nicht enthalten und jemand hat entsprechendes Videomaterial, reichen wir gerne eine Einschätzung nach.