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Der Kölner fährt den linken Fuß aus und erwischt Mario Götze leicht am Fuß. (Screenshot: sportschau)

„Das reicht mir nicht“

„Das reicht nicht“ – Ein viel gebrauchter Satz, doch was bedeutet er eigentlich? Jüngst bereitete ein verwehrter Strafstoß für Eintracht Frankfurt im Spiel gegen den 1. FC Köln Diskussionsstoff. Mario Götze verstand die Welt nicht mehr, nachdem Schiedsrichter Florian Badstübner abwinkte und auch vielen Zuschauern erging es ähnlich, denn rein objektiv lag hier etwas vor.

Schiedsrichter-Analyst Felix Stark

Eine Kolumne von Felix Stark

Im offiziellen Fußballregelwerk sind zwischen Regel 1 und 17 nur harte Fakten zu finden. Demnach ist ein Foulspiel im Mittelfeld auch gleich einem Foulspiel im Strafraum zu werten Allerdings besteht das Regelwerk aus einigen weiteren Anmerkungen und Erläuterungen. So steht auf den ersten Seiten etwas von „Philosophie und Zweck“. Wie bei jedem normalen Gesetz ist das, was vorne steht, auch auf den restlichen Teil anwendbar. Damit müssen die Unparteiischen bei ihren Entscheidungen stets im Blick haben, „was der Fußball verlangt“.

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Hieraus entstehen verschiedenste taktische Marschrouten für Schiedsrichter, die selbstverständlich nicht in Robotermanier Entscheidungen treffen, sondern sich einen gewissen Matchplan zurecht legen. Hinter einem großen Teil vermeintlich unbedeutender Entscheidungen der Unparteiischen steckt mit Blick auf den weiteren Spielverlauf ein Hintergedanke. Sei es ein einfaches Stürmerfoul nach einem Eckstoß, das den Schiedsrichter vielleicht etwas leichter von den Lippen gegangen ist, weil sich das Gespann bei der vorausgehenden Eckballentscheidung nicht ganz wohl gefühlt hat, oder ein strenger Pfiff im Mittelkreis, um eine Mannschaft wieder zu beruhigen, der man zuvor einen möglichen Pfiff verwehrt hat.

Eine solche Entscheidung in seiner deutlichsten Form sieht man auf Topniveau sehr selten, da die Öffentlichkeit meist anderer Meinung ist. Bemerkenswert ehrlich ging Schiedsrichter Martin Petersen in einer solchen Situation vor, als er einen Freistoß vor dem Strafraum von Borussia Dortmund pfiff, dann aber vom VAR die Information bekam, dass sich der vermeintliche Tatort innerhalb des Strafraums befand und dann nach Videostudium Gegner Hoffenheim sogar den Freistoß wieder nahm. Ein nach dargestellter Philiosophie absolut lobenswertes Vorgehen, auch wenn die richtige Entscheidung natürlich schon vor dem VAR-Eingriff stehen sollte.

Betrachtet man Bundesligaspiele der vergangenen Monate, so dürfte die rote Karte gegen Dayot Upamencano nach „Notbremse“ gegen Alasane Plea im Gedächtnis geblieben sein. Auch hier lag eine kleine Berührung vor, beide Spieler bewegten sich allerdings mit Dynamik auf das Tor zu, was das Bild des Schiedsrichters immer etwas verschiebt. Es ist allgemein anerkannt, dass bei hoher Dynamik geringere Kontaktintensität ausreicht. Einige Spieler wollen diesen Fakt allerdings zu ihren Gunsten nutzen und gehen zu Boden, obwohl sie nicht fallen müssen. Leider gelang dies dem Gladbacher in diesem Fall.

Zurück nach Frankfurt: Auch Mario Götze hätte sicherlich nicht fallen müssen, sondern wollte das etwas unbedarfte Zweikampfverhalten seines Gegners maximal verwerten. Zugegebenermaßen hätte der VAR bei einem Pfiff auch nicht eingreifen dürfen, da wären wir aber wieder bei der Problematik der Szene in Gladbach. Nicht umsonst wird auf Topniveau seit Jahren darauf hingearbeitet sogenannte „Soft-Penalties“ aus dem Fußball zu verbannen. Das gelingt nicht immer, Florian Badstübner zeigte in Frankfurt aber schonmal die richtige Richtung an.

Felix Stark

Felix Stark aus Ingolstadt studiert Jura. In seiner Freizeit ist er leidenschaftlicher Fußball-Schiedsrichter, gehörte zum Lehrteam der Schiedsrichtergruppe Ingolstadt und pfeift zudem in der Floorball-Bundesliga. Aus beruflichen Gründen zog es ihn weiter nach Bayreuth. Er ist Teil des IG Schiedsrichter-Kompetenzteam, wo er die Spieltagsanalyse der 2. und 3. Liga übernimmt.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Reiner Kuhn

    Der Kontakt war nicht ursächlich für das „Fallen“, schaut man sich die Szene genau an, so haben beide Spieler in der Umkehrbewegung große Standprobleme und rutschen weg. Dafür Elfmeter?

  2. G. Fuchs

    Sehe ich übrigens anders, auch wurden solche Aktionen schon oft und zu recht gepfiffen. Wenn man in dieser Bewegung den Fuß weggezogen bekommt, kann man das nicht mehr auffangen. Es gibt nach wie vor keine Einheitlichkeit in der Bewertung solcher Szenen, auch nicht wann der VAR eingreift und wann nicht. Und von den SR Experten werden solche Szenen in der Regel so ausgelegt, wie es gerade für den Kollegen passt. Im übrigen war die Theatralik von Hr. Badstübner kaum zu ertragen. Mehr als nur am Rande der Selbstdarstellung in mehreren Szenen.

  3. G. Fuchs

    PS: Der Kommentator der Sportschau teilt übrigens meine Meinung

  4. Andreas Guffart

    Tobias Welz wollte doch den Videobeweis nicht, da er alles perfekt und richtig gesehen hatte. Das war ein Arroganzanfall erster Klasse eines Schiedsrichters der davon profitiert, dass es kein Leistungsprinzip gibt. Zur Szene Götze: Selbstverständlich ist das ein Elfmeter und nichts anderes.

    G. Fuchs hat völlig recht. Aber wir müssen ja toleranter sein mit den Fehlentscheidungen. Der Projektleiter Videobeweis bekommt halt seit Jahren nichts auf die Reihe, aber er ist an netter Kerl. Das muss doch reichen.

  5. Andreas Guffart

    Heute hat die nahezu gleiche Szene zum Strafstoß gereicht…. Es bleibt einfach uneindeutig und schlecht. Bein rausstellen um Kontakt zu produzieren darf nicht zum Strafstoß führen, hieß es immer. Ach egal. Wir müssen ja tolerant mit den Fehlern sein.

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