Wer als Schiedsrichter am Wochenende zum Spiel fährt, bringt nicht nur seine Zeit, sondern auch sein eigenes Auto und damit eigenes Geld ein. Seit Januar 2026 berücksichtigt der Staat bei der Entfernungspauschale 38 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke. Für die Unparteiischen ist das zwar nicht unmittelbar anwendbar – trotzdem stellt sich die Frage: Warum bleiben die Fahrtkostenentschädigungen im Fußball vielerorts bei 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer stehen?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist damit Geschichte.
Was bedeutet „einfache Wegstrecke“? Ein Beispiel: Wer 50 Kilometer von seiner Wohnung bis zur Arbeitsstätte fährt, kann steuerlich 50 Kilometer mit 38 Cent ansetzen. Die Rückfahrt wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Obwohl der Arbeitnehmer tatsächlich 100 Kilometer fährt, werden steuerlich nur die 50 Kilometer der einfachen Entfernung angesetzt.
Das zeigt auch: Die Entfernungspauschale ist keine Fahrtkostenerstattung. Sie ist ein steuerlicher Abzug und ersetzt nicht die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt.
Für Schiedsrichter ist die Entwicklung trotzdem interessant. Denn während der Staat seine steuerliche Pauschale von 30 auf 38 Cent erhöht, fahren viele Unparteiische im Amateurfußball weiterhin mit einer deutlich niedrigeren Fahrtkostenentschädigung zu ihren Spielen.
Natürlich kann man die beiden Systeme nicht eins zu eins miteinander vergleichen. Bei der Fahrtkostenentschädigung für Schiedsrichter geht es um die tatsächlich gefahrenen Kilometer – also Hin- und Rückfahrt.
Trotzdem stellt sich eine berechtigte Frage:
Wenn der Gesetzgeber die Entfernungspauschale angesichts gestiegener Mobilitätskosten von 30 auf 38 Cent erhöht, warum nehmen die Fußballverbände diese Entwicklung nicht zum Anlass, auch die Fahrtkostenentschädigung für Schiedsrichter zu überprüfen?
Eine Anhebung der bisherigen 30 Cent um acht Cent wäre zumindest ein nachvollziehbarer Schritt.
Nehmen wir einen Schiedsrichter, der 100 Kilometer zum Spiel fährt. Hin und zurück sind das 200 Kilometer. Bei einer Fahrtkostenentschädigung von 30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer erhält er 60 Euro. Bei 38 Cent wären es 76 Euro – also 16 Euro mehr.
Damit wäre zumindest ein Teil der gestiegenen Mobilitätskosten aufgefangen.
Denn die Kosten eines Autos bestehen längst nicht nur aus dem Kraftstoff. Reifen, Wartung, Reparaturen, Versicherung, Wertverlust und Verschleiß müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Wer regelmäßig viele Kilometer für den Fußball fährt, weiß, dass 30 Cent pro Kilometer die tatsächlichen Kosten eines Fahrzeugs kaum abdecken können.
Dabei ist das Schiedsrichteramt ein Ehrenamt. Die Spesen sollen keine Bezahlung sein. Aber das Ehrenamt sollte auch nicht dazu führen, dass derjenige, der es ausübt, bei jedem Spiel einen Teil der Kosten selbst trägt.
Gerade im Amateurfußball sind die Entfernungen teilweise erheblich. Ein Schiedsrichtergespann kann für ein Spiel weit über 100 Kilometer anreisen. Hinzu kommen Vorbereitung, Spielleitung, Spielbericht und die Rückfahrt. Aus einem vermeintlichen „90-Minuten-Einsatz“ wird schnell ein halber oder ganzer Tag für den Fußball.
Und genau hier sollte die Diskussion ansetzen.
Warum werden die Fahrtkostenentschädigungen der Schiedsrichter nicht regelmäßig an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst?
Es geht dabei nicht darum, Schiedsrichter reich zu machen. Es geht um Wertschätzung.
Wir sprechen ständig über den Schiedsrichtermangel und darüber, wie schwierig es geworden ist, Menschen für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Gleichzeitig wird über jeden Euro diskutiert, den ein Schiedsrichter erhält.
Vielleicht sollte man die Perspektive einmal umdrehen.
Ein Schiedsrichter bringt seine Freizeit ein. Er fährt zum Spiel, bereitet sich vor, leitet die Partie, schreibt anschließend seinen Spielbericht und fährt wieder nach Hause. Das alles für eine Aufwandsentschädigung, die in den unteren Spielklassen überschaubar ist.
Eine Erhöhung der Fahrtkosten um acht Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer wäre kein Allheilmittel gegen den Schiedsrichtermangel. Aber sie wäre ein Signal.
Ein Signal, dass der Fußball verstanden hat, dass Ehrenamt nicht selbstverständlich ist – und dass diejenigen, die Woche für Woche dafür sorgen, dass überhaupt gespielt werden kann, nicht auch noch auf einem Teil ihrer Fahrtkosten sitzen bleiben sollten.
