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Fotos und Videos auf dem Sportplatz

Da die ARAG im aktuellen Newsletter das Thema sehr informativ aufgenommen hat, mal ein kurzer Bericht dazu.

Der Knackpunkt bei allen Fotos und Videos ist die Veröffentlichung. 

Grundsätzlich können fast überall (ausser bei speziell gekennzeichneten Zonen – z.B. Militärgelände) Fotos und Videos zu privater Nutzung gemacht werden. Im digitalen Zeitalter, wo fast jeder ein Handy mit Zoom hat, wäre sowas auch schwer kontrollierbar.

Vereine tun also gut daran sich rechtlich abzusichern (siehe Muster Aushänge) und sich gegebenenfalls sogar die Urheberrechte an den Fotos oder Videos zu sichern.

Wer sich auf öffentlichen Plätzen, wie auch einem Sportplatz bewegt, muss damit rechnen auf einem Foto mit drauf zu sein. Sprich, auf einem Foto der breiten Masse. Bei Zoom oder Einzelfoto wird es dann kritisch.

Bei meinen Berichten zu den Amateur-Schiedsrichtern hole ich mir vorher das Einverständnis vom Schiedsrichter ein. Gleichlautend von den beteiligten Amateurvereinen. Und melde mich auch mit Presseausweis beim Heimverein an.

Da das Thema recht kompliziert ist und die ARAG es sehr schön zusammen gefasst hat, möchte ich für Details auf den eingangs verlinkten ARAG Artikel verweisen.

Anmerkung: Die IG Schiedsrichter gibt keine Rechtsberatung. Für individuelle Details beim Rechtsanwalt vorsprechen.

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