Mit 60% der abgegebenen Stimmen wurde Felix Zwayer aus Berlin der Spielleiter des 31. Spieltags der Bundesliga. Zwayer leitete bekanntlich das Revierderby zwischen Borussia und Schalke 04.
Die Strafstoßentscheidung wird durch ab dieser Saison gültigen Regelauslegung gedeckt. Auf der DFB-Homepage findet sich nun das Interview welches Zwayer im Nachgang der dpa gegeben hat, Demnach hat das schon einen offiziellen Charakter und die sportliche Leitung trägt das mit.
Zwayer: „Zur Entscheidung hat die Wahrnehmung geführt, die ich nach Ansicht der Bilder in der Review Area hatte. Man hat eindeutig gesehen, dass der Ball mit der Hand berührt wurde. Der Arm ist auf Schulterhöhe ausgestreckt und der Ball wurde damit geblockt. Das ist eine Vergrößerung der Körperfläche. Damit war für mich die Entscheidung relativ leicht zu treffen. Das ist nach nationaler und internationaler Auslegung ein strafbares Handspiel und somit Strafstoß.“
Der Arm ist beinahe waagerecht vom Körper abgespreizt und damit sind alle anderen Argumente gegen den Strafstoß zweitranging. Einfach mal auf die zurückliegende Fußball-Weltmeisterschaft schauen, welche Strafstöße dort gepfiffen wurden.
Warum schaute sich Schiedsrichter Felix Zwayer die Handspielsituation in der Review-Area nochmal selbst an?
Drees: In der betreffenden Szene hatte Schiedsrichter Felix Zwayer keine Wahrnehmung auf diesen Vorgang und kommunizierte dies auch während des Spiels, sodass der Video-Assistent Guido Winkmannn nach Ansicht der Bilder im Video-Assist-Center (VAC) einen spielrelevanten Vorgang (gemäß IFAB-Protokoll „serious missed incident“, Anm.d.Red.) erkannte und dem Schiedsrichter einen Review, also eine Überprüfung am Monitor im Stadion, empfahl. Dadurch konnte Felix Zwayer sich diesen Vorgang anschauen, bewerten und den aktuellen Auslegungen entsprechend auf ein strafbares Handspiel entscheiden. Hätte der Schiedsrichter das Handspiel auf dem Feld wahrgenommen und beurteilt, hätte der Video-Assistent hier nicht eingegriffen, da die Interpretation beziehungsweise Bewertung dieses Vorgangs alleine dem Schiedsrichter obliegt.
Nach dem On-Field-Review entschied Zwayer auf Strafstoß. Wie bewerten Sie diese Entscheidung, Herr Fröhlich?
Erstmal ist es wichtig, dass Felix Zwayer sich selbst ein Bild von der Situation gemacht hat, nachdem er das Handspiel im Spiel nicht erkannt hatte. Beim On-Field-Review sieht er im TV-Bild, wie der Dortmunder Spieler Weigl in eine Abwehraktion zum Ball geht. Er ist also klar orientiert zum Ball. Dabei ist sein linker Arm seitlich vom Körper abgespreizt, schwingt in die Flugbahn des Balles und wehrt den Ball letztendlich ab. Das sind soweit die Fakten, die in der derzeitigen Regelauslegung einen Strafstoßpfiff rechtfertigen.
Die Regelauslegung wurde bereits zur Saison 2017/18 an den internationalen Standard angepasst, um hier auch national übergreifend eine einheitliche Linie zu haben. Das war wichtig, mit Blick auch auf die vielen internationalen Spiele der deutschen Klubs und auch der Nationalmannschaften. Ziel war es dabei, der berechtigten Forderung der Klubs nach einer einheitlichen Regelauslegung nachzukommen und eine Orientierung für den gesamten Wettbewerb zu geben. In den Workshops mit den Klubs, mit den Medien in der Saison 2017/2018 und in der laufenden Saison wurde das auch anhand von Beispielen kommuniziert und auch darauf hingewiesen, dass diese Linie in der Bewertung schon etwas stringenter ist, als es vorher der Fall war.