You are currently viewing Gegen Gewalt auf dem Fußballplatz: Verband zeigt sich enttäuscht

Gegen Gewalt auf dem Fußballplatz: Verband zeigt sich enttäuscht

Der Vorstand des Vogtländischen Fußball-Verbands zeigte sich von den Vorfällen am vergangenen Samstag in Kürbitz erschüttert. 

Erstmals wurde ein Schiedsrichter im Rahmen eines Fußballspiels (wir berichteten) entscheidend und wesentlich tätlich angegriffen.

Ein solches Verhalten durch einen Spieler auf den Fußballplätzen im Vogtland verurteilt der Vorstand auf das Schärfste. Gewalt hat auf keinem Fußballplatz etwas verloren. Wir sind erschüttert, dass sich ein solcher Vorfall in unserem Kreisverband ereignet hat und werden dies zusammen mit den Vereinen entsprechend umgehend aufarbeiten„, schrieben sie in einer Mitteilung.

„Egal in welcher Sportart, egal welcher Herkunft oder Nationalität – so was gehört nicht auf den Sportplatz. So können wir einfach nicht miteinander umgehen“,

zeigte sich auch Geschäftsstellenleiter Andre Rabe von den Vorkommnissen schockiert.

„Wer sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält, Fair Play missachtet und sich zu solchen Straftaten hinreißen lässt, muss entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV, mit entsprechenden Strafen rechnen“, fasst der Vorstand die Geschehnisse zusammen.

Laut Paragraph 41 der RuVO gibt es in solchen Fällen mindestens sechs Monate Sperre. Wir brauchen nicht darüber zu reden, dass das zu wenig. Mit einer solchen brutalen Attacke auf einen Schiedsrichter, sollte das Spielrecht für die Mannschaft verwirkt sein.

Ein Spieler der SG Unterlosa hatte am Samstag nach dem Abpfiff des Spiels bei der SpG Kürbitz/Straßberg in der 1. Kreisklasse von Schiedsrichter Christian Baer (Syrau) die Gelb/Rote Karte gesehen. Daraufhin ließ sich der Unterlosaer Spieler zu einer Tätlichkeit hinreißen, die seines Gleichen sucht. Mit- und Gegenspieler konnten den Angreifer nur bedingt stoppen und Schiedsrichter Baer gab danach zu Protokoll, dass ihm kurz schwarz vor Augen war.

Zwischenzeitlich wurde gegen den Spieler auf Antrag des Staffelleiters ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Anton Dinslaken

    Absolut lächerlich was in der RVO steht. Ob drei Monate oder sechs Monate.
    Bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter sollten 3 Jahre Mindestsperre verhängt werden.
    In schweren Fällen bis zu 8 Jahre.
    Und Ende aus die Maus. Mit so lächerlichen Strafen wir in dieser RVO kriegen wir die Gewalt gegen Schiedsrichter nicht in den Griff. Das ist meine feste Überzeugung.

    Zitat aus der RVO Sachsen:
    „(7) Für Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten beträgt die Sperre mindestens
    drei Monate und die Geldstrafe bis zu 6.000 Euro, auf Kreisebene bis zu 3.000 Euro; in leichten Fällen
    beträgt die Sperre mindestens sechs Wochen und die Geldstrafe bis zu 3.000 Euro, auf Kreisebene bis
    zu 1.500 Euro; in schweren Fällen beträgt die Sperre mindestens sechs Monate und die Geldstrafe bis
    zu 10.000 Euro, auf Kreisebene bis zu 5.000 Euro.
    Der Versuch ist strafbar.“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.