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Sachsens Schiedsrichter wie Louis Kehl aus Mylau können künftig mehr Kilometergeld abrechnen.

Gute News für Sachsens Schiedsrichter: Km-Geld wird erhöht

Wohl als erster Verbands Deutschlands hat der Sächsischer Fußball-Verband die Erstattung der Fahrtkostenpauschale von 0,30 € auf 0,35 € pro Kilometer zum 01. Januar 2024 erhöht. 

Im § 13 der neuen Finanzordnung-VFV-Stand-01.01.2024 stehen die Reisekosten. In den §§ 11 + 12 stehen die Spesen.

WERTSCHÄTZUNG im Jahr des Schiris

Neben den erhöhten Spesen die sich von etwa 16,00 € bis etwa 35,00 € belaufen, müssen künftig Vereine 0,05 € pro Kilometer mehr bezahlen. 

Sachsen Reisekosten Schiedsrichter

Mit der Erhöhung auf 0.35 Cent / km legt der Sächsische Fußball-Verband einen neuen Meilenstein für die Abrechnung der Schiedsrichter-Fahrtkosten.

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Die 35ct./km ist die gesetzliche Höchstmöglichkeit, wo man einen gewissen Auslegungsspielraum nutzt. Das ist zum Beispiel bei beruflich wichtigen Fahrten der Fall. Den Spielraum können eigentlich alle Verbände nutzen. Aber man ist halt in Deutschland und möchte sich da so wenig wie möglich angreifbar machen.

Ein Verband muss ja den Anfang machen. 😉

„Für die Steuerjahre 2021 bis 2023 war die Pendlerpauschale anlässlich des Klimapakets ab dem 21. Kilometer zunächst mit 0,35 € je Kilometer geplant, und von 2024 bis 2026 sollten es 0,38 € sein. Aufgrund des Steuerentlastungspakets gilt nun die Anhebung um 8 Cent bereits ab 2022. Somit gilt ab dem 21. Kilometer für 2021 eine Pendlerpauschale von 0,35 € und für die Jahre 2022 bis einschließlich 2026 beträgt die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer 0,38 €.“ (Quelle: smart-rechner.de)

IG Schiedsrichter führt keine Rechtsberatung aus. Bei weiteren Informationen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. 

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