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Kircher: „Alles richtig gemacht“

Im ersten SPORT1-Doppelpass des Jahres 2025 war der Strafstoß in Mönchengladbach zugunsten von Bayern München ein Thema. Überwiegend folgte die Runde der Entscheidung von Schiedsrichter Felix Zwayer. Hauptthema war aber das Sportgerichtsurteil zu Gunsten des VfL Bochum.

Das DFB-Sportgericht sprach dem VfL Bochum nach dem Feuerzeugwurf in Berlin drei Punkte mit einem 2:0-Sieg zu. Überwiegend wurde diese Entscheidung kritisiert. Allgemein herrschte die Meinung vor, es bei dem sportlichen Ergebnis von 1:1 zu belassen. Viel schlimmer: Am Ende der Saison könnte ein dritter Verein Leidtragender durch einen möglichen Abstieg sein. Eine stichhaltige Argumentation.

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Richtigerweise hat der Platzverein Union Berlin Berufung gegen das umstrittene Urteil eingelegt. In letzter Instanz muss das DFB-Bundesgericht endgültig entscheiden. Schiedsrichter Martin Petersen hatte das Spiel in der Nachspielzeit unterbrochen, nach Rücksprache mit den Sicherheitsorganen im Stadion anschließend fortgeführt und sportlich zu Ende gebracht. In einer Umfrage sprachen sich 71 Prozent der Befragten dafür aus, es bei dem Ergebnis zu belassen.

Das Sportgericht sah den Fall anders. Dabei hätte es die alternative Möglichkeit zu der getroffenen Entscheidung gegeben. Bleibt abzuwarten, wie das Bundesgericht urteilen wird. Aus meiner Sicht als ehemaliger Sportrichter halte ich dieses Urteil für falsch. Ob dem VfL-Torhüter Patrick Drewes Schauspielerei vorzuwerfen ist, lasse ich dabei offen. Zumindest hat die Sache einen faden Beigeschmack.

Im Doppelpass musste sich Bochum, auch von anderen Bundesligavereinen den Vorwurf der Manipulation gefallen lassen. Vor allem, was mögliche Nachahmer betrifft. Meine Hoffnung, dass DFB-Bundesgericht wird dieses fragwürdige Urteil kippen.

Einleitend hat Kircher sich zu den beiden Szenen im Bundesligaspiel Mönchengladbach gegen Bayern geäußert. Der Elfmeter in Gladbach war nach allgemeiner Auffassung der DOPA-Runde berechtigt. Demnach war es richtig, dass vermeintliche Handspiel nicht mit Elfmeter zu bestrafen, da der Ball vom eigenen Spieler kommt und aus dem Strafraum geschlagen wird. Ist das eher eine menschliche Abwehrreaktion? Da ist auch die UEFA mit der Bewertung eines strafbaren Handspiels sehr zurückhaltend.

„Es darf nicht zu einem Elfmeter führen, wenn der Ball vom eigenen Mitspieler aus dem Strafraum geschlagen wird.“

Zu dem gegebenen Strafstoß für die Bayern lag zwar nur ein leichter Fußkontakt vor, doch dieser kann in vollem Tempo durchaus für einen Elfmeter reichen. Köln hat es geprüft, die Entscheidung ist in Ordnung.

„Entscheidung ist vollkommen richtig. Das ist ein Beinstellen.“

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Dieter Albrecht

42 Jahre freier Mitarbeiter beim Stader Tageblatt und Sport-Informations-Dienst, Köln, als Journalist. 20 Jahre aktiv als Schiedsrichter bis zur 5. Liga.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Reiner Kuhn

    Ich habe den Knut so verstanden, dass man hier die ominöse UEFA-Anweisung auch gar nicht gebraucht hat.

    Reflexartige Schutzbewegung gilt nicht als absichtlich im Sinne der Regel. Die Körperfläche (hier der Kopf) wurde auch nicht vergrößert, da der Ball ansonsten ja das Gesicht getroffen hätte.

    Streng genommen hätte es auch bei einem Torschuss kein Strafstoß geben dürfen.

    Die UEFA würde hier anscheinend nur ebenfalls keinen Strafstoß wollen, wenn die Körperfläche unnatürlich vergrößert wird und der Ball vom eigenen Mitspieler kommt.

    Eigentlich die logische Konsequenz, wenn man die Gefahr durch Gehirnerschütterungen reduzieren möchte. Dann kann der Fußball hier doch nicht allen Ernstes einen Strafstoß wollen?

  2. Abdullah

    Im Sinne des Fußballs sicher korrekt. Mal schauen ob es nächste Woche nicht anders entschieden wird und dann auch wieder korrekt ist…

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