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Kreis Berg – Sportgericht neuer Skandal?

Am 06. August 2023 wurde das Spiel  Schnellenbach 2 – Ründeroth 3, wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter Sascha Janke, in der 93. Spielminute beim Spielstand von 4:4 abgebrochen. 

Was war geschehen?

Schiedsrichter Sascha Janke wurde von einem Spieler der Gastmannschaft kräftig zu Boden gestoßen und von einem zweiten Spieler der Gastmannschaft angespuckt. Der Schiedsrichter hat das Spiel daraufhin sofort abgebrochen. Um sich selbst zu schützen, hat er, ohne rote Karten zu zeigen, das Spielfeld sofort verlassen. Das Spiel steht auf „Abbruch“.

Der Schiedsrichter hat seinen Spielbericht gefertigt und im DFBnet entsprechende Felder mit Gewalt markiert und dann später einen Sonderbericht zu dem Vorfall und dem Spielabbruch hinzugefügt und diesen an den KSA-Ansetzer Rainer Richerzhagen (Overath), verschickt. Vom Kreisschiedsrichterausschuss wurde der Sonderbericht des Schiedsrichters an den Kreisspielausschuss weitergeleitet.

Aus dem Schiedsrichterkreis Berg wurde jetzt die IG-Schiedsrichter informiert.

Stefan Flock, Vorsitzender des Sportgerichtes Kreis Berg / FVM Quelle: FVM.de

Seit dem 06. August 2023 wartet der betroffene Schiedsrichter auf eine Verhandlung des Sportgerichtes im Kreis Berg. Das ist nicht der erste Fall im Kreis Berg. Wir haben darüber bereits berichtet. Vorsitzender des Sportgerichtes ist Stefan Flock. Nach Mitteilung aus dem Kreis Berg spielen die beiden vom Schiedsrichter wegen Tätlichkeit und grober Unsportlichkeit gemeldeten Spieler weiter ohne Vorsperre. Auch in den Amtlichen Mitteilungen des FVM, Kreis Berg, ist keine Abgabe vom Spielausschuss an das Sportgericht oder ein Urteil zu finden. 

Was ist im Fußballverband Mittelrhein (FVM) im Kreis Berg los?

Wir haben bereits zweimal über ähnliche Fälle aus dem Kreis Berg berichtet. Bekommt das Sportgericht die Tätlichkeiten gegen einen Schiedsrichter nicht auf die Reihe, um zeitnah zu verhandeln oder liegt es am Staffelleiter, der die Info nicht weiter gegeben hat? Das sind schon skandalöse Zustände im Kreis Berg, die durchaus personelle Konsequenzen nach sich ziehen müssten.

Beschreiben wir doch einmal, wie ein Spielabbruch bei einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter abläuft. Der Schiedsrichter bricht ein Spiel ab, setzt es im DFBnet auf Abbruch. Der Spielausschuss/Staffelleiter sieht im DFBnet den Spielabbruch. Er schaut in den Spielbericht und könnte dann, falls der Schiedsrichter sich nicht schon gemeldet hat, nachfragen, was denn da los gewesen ist? Mehr ist nicht erlaubt. Ermittlungen zum Vorfall darf der Spielausschuss und damit der betreffende Staffelleiter nicht eigenständig durchführen. Dieses obliegt allein dem zuständigen Sportgericht. Es ist dabei vollkommen unwichtig, ob der Schiedsrichter die beiden Spieler mit der Roten Karte des Feldes verwiesen hat oder nicht. Der Schiedsrichter hat hier durch sein schnelles Verlassen des Spielfeldes – möglicherweise aus Verängstigung – vermieden, dass es durch das Zeigen der Karte noch zu weiteren Eskalationen kommen könnte. 

Bei Vorlage des Sonderberichtes des Schiedsrichters an den KSA ist nach der Weiterleitung der Spielausschuss verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich an das Sportgericht weiter zu geben. Stellt sich die Frage: Sind die Angaben richtig und hat das Sportgericht die Abgabe des Spielausschusses tatsächlich erhalten? Bei der vorausgesetzten Richtigkeit, setzt das Sportgericht zeitnah die notwendige Verhandlung an. 

Bei einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter in der vorliegenden Form ist eine mündliche Verhandlung erforderlich.

Das gilt gleichzeitig für eine vorläufige Sperre, als Vorsperre bezeichnet, der vom Schiedsrichter beschuldigten Spieler bis zur zeitnahen Verhandlung mit dem abschließenden Urteil. 

Nach Angaben des Spielausschusses hat das zuständige Sportgericht im Kreis Berg die Information durch den Staffelleiter erhalten. Warum wird vom KSG nach fast sechs Monaten kein Verhandlungstermin anberaumt? Oder bestehen doch Zweifel, ob der KSA oder der zuständige Staffelleiter entgegen eigener Angaben die Sache nicht an das Sportgericht abgegeben hat? Eine zumindest undurchsichtige Angelegenheit. Liegen noch andere Fälle beim Sportgericht im Kreis Berg auf Eis?

Der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses im Kreis Berg, Cem Sayligan, hat den Kreisvorsitzenden Jürgen L. auf der Weihnachtsfeier 2023 zu den Sportgerichtsverhandlungen in Kenntnis gesetzt. Für Sayligan und dem hier betroffenen Schiedsrichter ist es vollkommen unverständlich, dass anhängige Verhandlungen im Kreis Berg eine derart lange Zeit benötigen.

Grundsatz ist: Verhandlungen durch das Sportgericht sind unmittelbar nach Abschluss der vorgenommenen Ermittlungen zeitnah durchzuführen. Darin unterscheiden sich die Landesverbände mit ihrer jeweils eigenen Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) nicht. Es kann nicht sein, dass die Eröffnung eines Verfahrens, nach Abschluss der Ermittlungen, einen derart langen Zeitraum einnimmt.  Oder gab es etwa gar keine Ermittlungen?

Festzustellen bleibt, dass die beiden namentlich bekannten Spieler ohne Vorsperre in der gesamten Hinrunde der Saison eingesetzt werden konnten, als sei am 06.08. 2023 in Schnellenbach überhaupt nichts passiert. Das ist absolut unzulässig. Sollten sich die Angaben des KSA Berg mit der Abgabe als richtig erweisen, handelt es sich um eine eindeutige – möglicherweise absichtliche – Verschleppung des Falles durch den Sportgerichtsvorsitzenden des Kreises Berg.

Die beschriebenen Tätlichkeiten sind aus Sicht der IG Schiedsrichter kein minderschwerer Fall! Die Mindestsperre würde ein Jahr betragen!

Fazit der IG-Schiedsrichter:

Die Sportgerichte müssen derartige Fälle, insbesondere Tätlichkeiten mit Spielabbrüchen, zügig verhandeln. 

Wenn ihr als Schiedsrichter in Eurem Landesverband ähnlich gelagerte Fälle habt, schickt uns diese bitte!

Die Schiedsrichter sollten bei einem Eintrag von Tätlichkeiten der Spieler gegen den Schiedsrichter, in den Amtlichen Mitteilungen kontrollieren, ob der eingetragene Fall auch in den AM auftaucht. Anderenfalls sollten Sie gleich ihren KSA informieren! Es darf nicht sein, dass schwere Fälle von Tätlichkeiten möglicherweise unter den Teppich gekehrt werden! Letztlich bleibt in derartigen Fällen der betroffene Schiedsrichter auf der Strecke. Das darf es grundsätzlich nicht geben.


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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Gejo Müller

    Ich kann nur jedem Schiedsrichter empfehlen nach einer körperlichen Attacke auch bei der Polizei Strafanzeige zu stellen. Dann „verschwindet“ der Vorgang nicht so leicht.

    1. Anton Dinslaken

      Völlig logisch die Strafanzeige. Eigentlich Pflicht.
      Aber es werden auch Kollegen unter Druck gesetzt.
      Tenor: Wenn Du eine Anzeige erstattest, dann……..
      Wir haben jetzt das Glück einen ehemaligen Vorsitzenden des Sportgerichtes Stade in der Redaktion dabei zu haben.
      Der Artikel musste so wie er jetzt veröffentlicht wurde gebracht werden.
      Die Dunkelziffer, wie es in anderen Verbänden oder Sportgerichten abläuft, kann nur geschätzt werden.

      Daher ist es ungemein wichtig, dass die Schiedsrichter selbst die AM lesen und kontrollieren, was z.b. mit einer roten Karte oder dem Vorwurf einer Tätlichkeit beim Spielausschuss oder Sportgericht passiert ist. Wenn in der AM nichts zu lesen ist, beim KSA melden!

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