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Fragwürdiges Urteil im Fussballkreis Berg

Mündliche Sportgerichtsverhandlung im Fussballkreis Berg. Der Schluss als Einleitung zuerst: Kein Sitzungsgeld ausgezahlt, nur Fahrtkosten, 12,00 Euro. Der Vorsitzende des Sportgerichtes Stefan Flock, das Gericht tagte zu Dritt mit zwei Beisitzern, teilt auf Nachfrage des Schiedsrichters mit,

die Aussage des Schiedsrichters wäre im Ehrenamt des Schiedsrichters mit drin (Spesen beim FVM sind ja satte = 24,00 Euro bei Kreisligaspielen).

Beginn der Verhandlung am 07.12.2023 um 19.00 Uhr, Ende ca. 20.15 Uhr. Anfahrt 1/2 Std. / Rückfahrt 1/2 Std. Insgesamt 40 km. Die Sitzung fand in der Geschäftsstelle des Kreises Berg in Overath statt. Dort kein Angebot von Getränken, das nennt man beim FVM also Wertschätzung. Alles Ehrenamt,

da freut sich jeder Schiedsrichter auf eine Sportgerichts-Verhandlung.

Worum ging es?

Der Schiedsrichter hatte im Pokalspiel zweier KLB-Mannschaften, der Vereine Süng/Hermesdorf vom 16. Juli 2023 in Süng (Ergebnis: 3:2 n.V.)  in der 117. Spielminute gegen einen Spieler, der auch der 1. Vorsitzende des Gastvereines ist, wegen einer Tätlichkeit nach vorherigem Foulspiel am Gegenspieler die rote Karte gezeigt.

Nach Wahrnehmung des Schiedsrichters schlug der Täter dem Gegenspieler mit dem Ellenbogen gegen den Kehlkopf, so dass der geschlagene Spieler des Heimvereines massiv nach Luft schnappen musste. Der Schiedsrichter beobachtete den Schlag aus ca. 3 bis 5 Meter Entfernung. Hat dies also ganz genau gesehen. Für diese Tätlichkeit gab der Schiedsrichter Rot. Der betroffene Spieler bestätigte in der Verhandlung den Schlag gegen den Hals. Der Schiedsrichter hat einen Sonderbericht geschrieben, den wir am Ende des Artikels im kompletten Wortlaut zeigen.

Nach dem Spiel bedrängten beide Spieler den Schiedsrichter in der Kabine doch statt Rot = gelb/rot in den Spielbericht einzutragen. Der Schiedsrichter verwies beide Spieler der Kabine.

Vor der Urteilsverkündung ein Blick in die Rechts-/ und Verfahrensordnung des WDFV (Westdeutschen Fussballverbandes)

„§ 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen

Abs 1 Nr. 8. wegen tätlichen Angriffs gegen Spieler oder eine andere bei dem Spiel anwesende Person eine Sperre von mindestens 6 Spielen bis zu 72 Spielen; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem minder schweren Fall der Tätlichkeit kann durch das Rechtsorgan die Sperre bis auf die Hälfte vermindert werden; liegen beide Milderungsgründe vor, beträgt die Mindestsperre 2 Spiele“,

Das Urteil des Sportgerichtes, Grobe Unsportlichkeit, Spieler vier Spiele Sperre! Bedrängen des Schiedsrichters, je ein Verweis! Die Kosten der Verhandlung von 140 Euro plus 12 Euro für den Schiedsrichter trägt der Kreis Berg. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fazit der IG-Schiedsrichter:

Die Tätlichkeit wurde, obwohl durch den Schiedsrichter klar erkannt und beschrieben, durch das Sportgericht nur als grobe Unsportlichkeit mit vier Spielen Sperre gewertet. Die Bedrängung des Schiedsrichter in der Kabine ergab nur einen Verweis. Die Kosten der Verhandlung trägt der Kreis Berg.

Die drei Entscheidungen können nur mit Unverständnis betrachtet werden.

Das Schiedsrichter für die Ladung und Aussage als Zeuge nur mit Fahrtkosten mit dem Hinweis auf die Spesen des Spieles entschädigt werden, grenzt an Unverschämtheit des Verbandes. Das Urteil und die Spesen-Abrechnung mit dem Schiedsrichter ist mehr als fragwürdig.

Von einem weiteren Vorsitzenden eines Sportgerichtes beim FVM wurden uns 8.00 Euro Sitzungsgeld bestätigt, welches dem Schiedsrichter bei dieser Sportgerichts-Verhandlung im Kreis Berg vorenthalten wurde.

Unter solchen Bedingungen und Urteilen von Sportgerichten ist es voll verständlich, dass Schiedsrichter eine rote Karte entweder nicht eintragen (geht natürlich gar nicht) oder schon gar keine rote Karte geben (geht auch nicht) oder nicht Tätlichkeit in den Spielbericht eintragen. Oder sich auf gelb/rot belabern lassen. Der Aufwand für den Sonderbericht und die Gerichtssitzung als unbedingt erforderlichen Zeuge durch den Schiedsrichter wird nicht entschädigt. Da muss man sich nicht wundern, wenn Schiedsrichter als Zeuge gar nicht mehr zur Sportgerichts-Verhandlung kommen. Oder nicht kommen wollen und sich krank melden.

ALLES EHRENAMT!

Anmerkung: Den Kommentar des Schiedsrichters zu diesem Urteil und den Spesen möchten wir nicht wieder geben! Kann man sich denken.

Der Sonderbericht des Schiedsrichter im exakten Wortlaut:

„Lieber Staffelleiter,

das Spiel verlief kämpferisch , aber nicht hart oder unfair. Insgesamt drei VW Gelbe Karten im Spiel.

In der Verlängerung des Spieles in der 117. Spielminute , schlug der Spieler mit der Nummer 10, Gast, nach einem nicht gelb würdigen Foulspiel, Zweikampf um den Ball ca.40 Meter Entfernt vom Tor der Heim Mannschaft an Nummer 7 , Heim mit dem Ellenbogen an den Hals bzw. Kehlkopf. Das ist eine Tätlichkeit , die mit Feldverweis geahndet werden muss.

Nr.7 Heim war nach dem Foulspiel im Begriff wieder aufzustehen, Nr.10 Gast stand bereits wieder.

Nach dem Schlag gegen den Kehlkopf rang Nr.7 Heim massiv nach Luft.

Der Spieler Nr.10 Gast blutete leicht an der Lippe, offenbar hatte er sich beim Foulspiel leicht selbst verletzt.

Ich habe dann zuerst Nr.7 Heim betreut und im Nachgang Nr.10 Gast den Feldverweis PV gezeigt.

Der Spieler mit der Nr.10 Gast war zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Gelb VW verwarnt.

Den Ellenbogenschlag gegen den Kehlkopf habe ich deutlich gesehen, da ich zum Zeitpunkt nur ca 3-5 Meter emtfernt war .
Wegen des Foulspieles hatte ich zu den Spielern näher aufgeschlossen.

Was ich bereits mündlich mitgeteilt habe, war, dass beide Spieler nach dem Spiel in den Raum kamen wo der PC war, und mich bedrängten den Feldverweis von rot in gelb/rot umzuschreiben. Das habe ich sofort abgelehnt und habe beide höflich gebeten den Raum umgehend zu verlassen.

Zunächst hielt ich das nicht für wichtig, im Spielbericht online ist auch nicht soviel Platz das alles einzutragen, aber im Nachhinein kam mir Richtung Heimat der Gedanke , melde das mal doch dem Staffelleiter.

Was ich dann mündlich auch gemacht habe.

Sportliche Grüsse, ……… Schiedsrichter“

Lesen Sie weiter:

red. da, ad, hk rk

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Berthold Schmitz

    Hier gilt nur eins, die SR Gruppe zu einer Sitzung bestellen, und wegen der gesamten Verhaltensweise und den Entscheidungen des Sportgerichts eine Entscheidung treffen. Welche möchte ich hier nicht äußern. Nur soviel, das ist ein Schlag ins Gesicht aller Schiedsrichter und darf so nicht hingenommen werden.

    1. Anton Dinslaken

      Volle Zustimmung. Der KSA im Kreis Berg sollte tätig werden! Das kann so nicht hingenommen werden!

  2. Peter Meyer

    Ich lese hier ab und zu mal rein. Ich bin nicht mehr pfeifender Schiri, bin aber auch selbst Vereinsvorstand und sehe es auch sicherlich so, dass sportliche Fehlverhalten geahndet werden müssen.
    Jedoch sind die hier dargestellten Sachverhalte wenig neutral geschrieben, meistens keine Stellungnahmen „weil die keiner abgeben will“. Dementsprechend wird einseitig berichtet und durchweg immer verurteilend und somit kommentieren viele und durchaus auch beleidigend. Ist das denn so ok für die Betreiber dieser Seite? Geht schonmal schwer in Hetze, ist das wirklich richtig so?
    Und es werden alle relevanten Nebenkriegsschauplätze auch noch gesucht und ich denke überdramatisiert.
    Mal zu den hier aufgeführten Positionen:
    1. Schiri Spesengeld und kein Fahrgeld: … ja da kann man überlegen, aber ist bisher so gehandelt worden. Kann man ja verbessern. => Vorschläge können innerhalb der Kreisvorstände diskutiert werden
    2. Urteil als Skandal darstellen – meine Frage ist wie kann man hier das Urteil vernünftig kritisieren, wenn man noch gar keine Urteilsbegründund vorliegen hat. Hat das wer denn so behauptet? Urteil ist ja noch nicht mal in der AM veröffentlicht.
    3. ehrenamtliche Arbeit – es gilt für Alle Ehrenamtler dass man seine Zeit investiert. Alle Teilnehmer einer solchen Sitzung gehören dazu.
    4. keine Getränke – wenn man sonst keine Probleme hat. Ist das wirklich ein ernstzunehmendes Problem?

    Durch diese Art Berichterstattung führt das doch zu keiner Lösung.

    Man sollte konstruktiv die Beteiligten, Schirivertretung und Sportgerichtsmitglieder mit dem jeweiligen Kreisvorstand in Diskussionsrunden gehen.

    Und lasst einfach die einseitige Berichterstattung.

    Nicht böse gemeint, aber eine Meinung.

    1. Anton Dinslaken

      Selbstverständlich wurde das Sportgericht von der IG Schiedsrichter fragend angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

      „Sehr geehrter Herr Dinslaken,

      das Kreissportgericht Berg begründet seine Entscheidungen bei mündlichen Verhandlungen grundsätzlich über die mündliche Begründung im Rahmen der Sitzung selbst nicht weiter, so dass ich auf die auch gestern erfolgte ausführliche Begründung verweise.

      Mit freundlichen Grüßen“

      Soll das noch weiter kommentiert werden?

    2. Anton Dinslaken

      Der Mitverfasser des Artikels,, Redakteur Dieter Albrecht aus Stade, war 10 Jahre beim Kreissportgericht Stade, davon 9 Jahre als Vorsitzender tätig. 20 Jahre aktiver Journalist. Ich selbst war Schriftführer in der Kreisspruchkammer Aachen. Damit ist auch in dieser Hinsicht alles gesagt. Der Artikel musste veröffentlicht werden, damit die Augen geöffnet werden. Gezeigt wird wie man den Schiedsrichtern am grünen Tisch in den Rücken fällt.

      1. Peter

        Lieber Herr Meyer, seriös und sachlich geht hier nicht.

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