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Ansätze der Gewaltprävention – Ein Kommentar

Quelle Foto. DFB.de

Wir möchten dem DFB-Präsidenten Bernd Neuendorf und dem 1. DFB Vizepräsidenten Ronny Zimmermann

Quelle Foto DFB.de Ronny Zimmermann 1. DFB Vizepräsident

und auch den Verbandspräsidenten der Landesverbände im DFB eindringlich ihrer Verantwortung auch für die Amateur-Schiedsrichter bewusst machen.

Es muss jetzt endlich gehandelt werden und Amateur-Schiedsrichter müssen gegen Gewalt geschützt werden, bevor ein Kollege tot auf dem Platz liegt!

„Ansätze der Gewaltprävention

Alle Menschen haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen – auch ohne Gewalt. Gewalt ist weitgehend vermeidbar und es gibt verschiedene Ansätze, Gewalt entgegen zu treten. Die Verantwortung für gewaltfreie beziehungsweise gewaltarme und sichere Arbeitsbedingungen liegt als eine Grundpflicht des Arbeitsschutzes beim Unternehmer!“

„Vorstellbare oder bereits eingetretene Gewaltereignisse müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden!“.

Machen wir noch einen Exkurs zur Quelle der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) – hier nachlesen:

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/08.5_Gewaltpraevention/2_Praevention/Praevention_node.html

Die Verbände bzw. Funktionäre sind gegenüber den Amateur-Schiedsrichtern vergleichbar wie ein Arbeitgeber, Zu Hauf werden Anweisungen erteilt, Ordnungsgelder verhängt, Abmahnungen geschrieben, Schiedsrichter gesperrt, neue Schiedsrichter zugelassen, etc.,

Dann sollten die Funktionäre adäquat kausal (so wird das juristisch beschrieben) auch akzeptieren, 

dass die Amateur-Schiedsrichter wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer berechtigt Schutz einfordern.

Adäquat kausal Schutz vor gewaltbereiten Tätern auf dem Sportplatz vom DFB und den Verbänden fordern.

Was bedeutet eigentlich: „Adäquater Kausalzusammenhang“? Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht, wenn zwischen Ursache und Wirkung ein Zusammenhang besteht, der nach dem normalen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist.

Die Verbände müssen die Rechts-/ und Verfahrensordnungen (RuVO) bzw. Strafordnungen (Gesetze im Fussballsport), oder der DFB selbst sollte eine Strafordnung erlassen, entsprechend zum Schutz der Amateur-Schiedsrichter umgehend anpassen, sonst werden sie evtl. haftbar.

Eine völlig logische Forderung der IG Schiedsrichter. Das sollte sich mal ein Rechtsanwalt für Strafrecht genauer ansehen. Wir haben bereits bei einem Rechtsanwalt angefragt.

Wollen wir als IG Schiedsrichter einen weiteren theoretischen Schritt in die Judikative wagen.

Rechtlich wäre zu prüfen, ob Funktionäre strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden können wegen evtl. Untätigkeit oder Unterlassung bei Kenntnis von Gefahren für Amateur-Schiedsrichter. Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter und Assistenten, wie Schlagen, Treten, Spucken, Würgen, Kopfstoß und Stoßen sind ja nun mal zu Hauf mittlerweile bekannt.

Da kann man sich jetzt nicht mehr vor Unwissenheit verstecken!

Oder die Ausrede der Verrohung der Gesellschaft vorbringen!

Es sind Maßnahmen zum Schutz der Amateur-Schiedsrichter vom DFB Präsident und den Präsidenten der Verbände im DFB zu beschliessen. Umgehend!

Beim ersten toten Schiedsrichter im Gebiet des DFB sind wir auf das erste entsprechende Strafverfahren gespannt.

Selbst der DFB weist in seiner Statistik Gewalt mittlerweile offen auf die steigende Zahl der Spielabbrüche bei Gewalt gegen Schiedsrichter hin. Dabei wird die Gewalt immer extremer.

Quod erat demonstrandum. Der DFB und die Verbände müssen jetzt reagieren!

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Kurze weitere Info:

Bei der VBG können sich Schiedsrichter für sage und schreibe 4.70 Euro pro Jahr (Beitrag für 2022) unfallversichern.

Der Schiedsrichter ist in der Regel über seine Krankenversicherung versichert. Die ARAG vom Verein zahlt nur bei Invalidität.
 
Es gibt aber eine Ehrenamtsversicherung bei der VBG Berufsgenossenschaft. (Unfallversicherung).
 
Für 4.70 Euro pro Jahr ist man der BG versichert. Die Vorteile einer BG-Versicherung zähle ich mal jetzt nicht auf.
Die VBG macht auch Rahmenverträge mit den Verbänden.

Rahmenverträge mit Verbänden

Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Rahmenverträge mit der VBG zu schließen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie gerne unser Kontaktcenter unter www.vbg.de/kontakt und wählen dort das Anliegen VBG-Mitgliedschaft / Beitrag.

Habe zur VBG informativ Dateien angehängt.
 
Selbst nachlesen:

https://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/3_Ehrenamtsversicherung/ehrenamtsversicherung_node.html

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/08.5_Gewaltpraevention/2_Praevention/Praevention_node.html

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