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Hackler – Stellungnahme der ARAG

Pierre Hackler – zu lauter Piff – Version…….? Wer kann es noch hören?

Immerhin hat er es zu einer Person des öffentlichen Lebens geschafft, einer der namentlich bekanntesten Amateur-Schiedsrichter Deutschlands. Manche durch Leistung, Hackler durch Pfiff. Man sollte auch nicht vergessen, dass erst durch die Publikationen -auch der IG Schiedsrichter- und den dadurch entstandenen Druck durch den DFB erst mal reagiert wurde.

Das Thema Fox 40 Pfeife und Gesundheitsschädigung war mir als Autor vormals gänzlich unbekannt. Obwohl mir als Schiedsrichter beim Pfeifen schon aufgefallen war, dass Spieler beim Pfiff zusammen zucken. Nicht drüber nachgedacht. Beipackzettel selbst nicht gelesen!

Nimmt man den § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war es daher nur eine Frage der Zeit, dass mal was passiert.

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Googelt man das Thema Schadenersatz beim Fussballspiel findet man eine endlose Liste von Fundstellen. Mehrfach haben wir bei einem Fachanwalt zu dem Thema, Rechtsanwalt Harald Simons aus Baesweiler, vorgesprochen, der fest die Meinung vertritt, „wer auf einen Sportplatz geht, muss mit einer Verletzung rechnen!“

Simons weiter: „Der Fussballverband Hessen hätte das Hackler Verfahren bis zum BGH bringen müssen!“ Sprich, eine höchstrichterliche Entscheidung herbei führen. Aber wenn der Verband sich nicht beiladen lässt……….

Inzwischen sind wir wohl alle schlauer geworden. Aus unmittelbarer Nähe jemandem ins Ohr pfeifen ist, wenn nicht vorsätzlich, zumindest fahrlässig. Obwohl im Eifer des Gefechtes auf dem Platz ist dies allerdings kaum zu verhindern. Der Schiedsrichter kann sich ja nicht immer umschauen, ob jemand fast neben ihm steht.

Nehmen wir aber die durch Pierre Hackler bekannte Ausnahme. Wer als Schiedsrichter auf eine Spielertraube zuläuft und pfeift, sollte jetzt aktuell wissen das eine Fox 40 Pfeife gesundheitsgefährdend ist, und mit der gehörenden Vorsicht ran gehen.

Offen bleibt die viel diskutierte Frage des Rechtsschutzes für Amateur Schiedsrichter. Wir haben zu den verschiedenen Fragen des Rechtsschutzes in vier Punkten bei der ARAG angefragt. Diese hat auch geantwortet.

ARAG Anfrage_Schiedsrichter

Zusammengefasst:

Fasse die vier Fragen an die… und Antworten der ARAG zusammen:
zu Punkt 1) Strafanzeige gegen Spieler ist nicht versichert. (Anzeige bei Polizei, Rechtsanwalt, etc.).
zu Punkt 2) Schadenersatz / Schmerzensgeld (Zivilrecht) gegen Spieler ist versichert.
zu Punkt 3) Beispiel Hackler. Strafanzeige gegen Schiedsrichter ist versichert.
zu Punkt 4) Beispiel Hackler. Schadenersatz gegen Schiedsrichter ist versichert.
Anmerkung:
Der Punkt 1) dürfte der meiste vorkommende Fall, Tätlichkeit gegen Schiedsrichter darstellen.
Praxis: Strafanzeige des Schiedsrichters. Rechtsanwaltliche Vertretung bei gerichtlicher Strafverfolgung.
KEIN Rechtsschutz bei der ARAG.
Die pauschale Aussage im gemeinsamen Schreiben des DFB / FVM zum Streik der Amateurschiedsrichter zum 15.05.2022 –
Zitat:
„Geschädigte Schiedsrichter*innen sind über die Landessportbünde und Verbände rechtsschutzversichert oder es gibt individuelle Lösungen!“
ist mit der aktuellen Auskunft der ARAG vom 28.06.2022 zum Versicherungsschutz für Schiedsrichter zumindest in Frage zu stellen. (Aber positiv, im Detail: Punkt 2 – 3 ist der Amateur-Schiedsrichter versichert).
Wichtig: Der Fall muss über den Verein des Schiedsrichters der ARAG gemeldet werden. Diese entscheiden dann über die Deckung. Rechtliche Vertretung gegen den Verband sei grundsätzlich nicht versichert. 

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