Pierre Hackler – zu lauter Piff – Version…….? Wer kann es noch hören?
Immerhin hat er es zu einer Person des öffentlichen Lebens geschafft, einer der namentlich bekanntesten Amateur-Schiedsrichter Deutschlands. Manche durch Leistung, Hackler durch Pfiff. Man sollte auch nicht vergessen, dass erst durch die Publikationen -auch der IG Schiedsrichter- und den dadurch entstandenen Druck durch den DFB erst mal reagiert wurde.
Das Thema Fox 40 Pfeife und Gesundheitsschädigung war mir als Autor vormals gänzlich unbekannt. Obwohl mir als Schiedsrichter beim Pfeifen schon aufgefallen war, dass Spieler beim Pfiff zusammen zucken. Nicht drüber nachgedacht. Beipackzettel selbst nicht gelesen!
Nimmt man den § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war es daher nur eine Frage der Zeit, dass mal was passiert.
§ 823 Schadensersatzpflicht
Googelt man das Thema Schadenersatz beim Fussballspiel findet man eine endlose Liste von Fundstellen. Mehrfach haben wir bei einem Fachanwalt zu dem Thema, Rechtsanwalt Harald Simons aus Baesweiler, vorgesprochen, der fest die Meinung vertritt, „wer auf einen Sportplatz geht, muss mit einer Verletzung rechnen!“
Simons weiter: „Der Fussballverband Hessen hätte das Hackler Verfahren bis zum BGH bringen müssen!“ Sprich, eine höchstrichterliche Entscheidung herbei führen. Aber wenn der Verband sich nicht beiladen lässt……….
Inzwischen sind wir wohl alle schlauer geworden. Aus unmittelbarer Nähe jemandem ins Ohr pfeifen ist, wenn nicht vorsätzlich, zumindest fahrlässig. Obwohl im Eifer des Gefechtes auf dem Platz ist dies allerdings kaum zu verhindern. Der Schiedsrichter kann sich ja nicht immer umschauen, ob jemand fast neben ihm steht.
Nehmen wir aber die durch Pierre Hackler bekannte Ausnahme. Wer als Schiedsrichter auf eine Spielertraube zuläuft und pfeift, sollte jetzt aktuell wissen das eine Fox 40 Pfeife gesundheitsgefährdend ist, und mit der gehörenden Vorsicht ran gehen.
Offen bleibt die viel diskutierte Frage des Rechtsschutzes für Amateur Schiedsrichter. Wir haben zu den verschiedenen Fragen des Rechtsschutzes in vier Punkten bei der ARAG angefragt. Diese hat auch geantwortet.
Zusammengefasst:
zu Punkt 1) Strafanzeige gegen Spieler ist nicht versichert. (Anzeige bei Polizei, Rechtsanwalt, etc.).