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Schutz der Schiedsrichter – Änderungskriterien Rechts- und Verfahrensordnung (RVO)

Wir stellen mal aus der Rechts- und Verfahrensordnung Berlin als Vorschlag die beispielhaften Passagen für Änderungsanträge bei den kommenden Verbandstagen der DFB-Mitgliedsverbände zusammen, welche zum Schutz der Schiedsrichter nach den Vorfällen in 2019 in Berlin geändert wurden.

Besorgniserregende Vorfälle weiterhin in Berlin. Beim DFB sind alles nur Einzelfälle! In Berlin etwa nicht? Der Berliner Ausreisser? Verbale und auch physische Gewalt, insbesondere gegen Schiedsrichter, sind ein großes Problem. Theresa Hoffmann vom Berliner Fußball-Verband widmet sich diesen und spricht im Interview über Ursachen, Ausmaß und Lösungsansätze. Offenbar hat man anders als im Fall „Angriff auf den Schiedsrichter auf der Sportanlage in Scherpenseel“ (Zuschauer von Germania Hilfarth) den Täter sofort dingfest gemacht. Statt den unerkannt laufen zu lassen… Der Täter ist immer noch nicht bekannt!

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Dabei haben wir die neue RVO Berlin erst mal als Referenz angesehen. Abschließend kommentieren wir als IG Schiedsrichter auch einige neue Forderungen und Änderungsvorschläge (kann nicht abschliessend sein), auch für die RVO Berlin:

Dringlichkeitsantrag zur Änderung der RVO Berlin vom 10.11.2019

NeuerAntrag – Änderung der RuVo Berlin

Die komplette RuVo Berlin vom 29. August 2021.

Rechts-und Verfahrensordnung Berlin vom 29. August2021

Passagen aus der neuen RuVo Berlin:

§ 7 Anträge
1. Die Rechtsorgane des BFV werden nur auf Antrag und nur im Rahmen dieses Antrages tätig.
2. Antragsberechtigt sind:

d. der jeweils amtierende Schiedsrichter. Der Bericht eines Schiedsrichters über ein besonderes Vorkommnis stellt stets einen solchen Antrag dar.

§ 10 Einspruch
1. Einsprüche sind zulässig gegen

3. Einsprüche gegen Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind nicht möglich.

§ 26 Einstweilige Anordnungen
1. Einstweilige Anordnungen sind insbesondere als Vorsperre in folgenden Fällen zulässig:

b. gegen Mitglieder, die sich als Zuschauer, Platzordner oder sonstige Personen, Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegen Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten oder sonstige Dritte haben zuschulden kommen lassen,

D. STRAFBESTIMMUNGEN
§ 38 Straftatbestände

c. Tätlichkeiten (z.B. Treten, Schlagen, Anspucken, Würgen, Packen einer anderen Person ohne im Kampf um den Ball zu sein) gegen den Schiedsrichter und –Assistenten oder sonstige Personen.

f. unangemessenes Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen des Schiedsrichters und/oder des Schiedsrichterassistenten (z.B. lautstarke Missfallensäußerungen oder entsprechende Gebärden),

w. mangelnder Schutz des Schiedsrichters und/oder Schiedsrichterassistenten, und/oder des Gegners,

2. Neben den durch den Schiedsrichter verhängten Strafen (Platzverweis auf Dauer für Spieler bzw. Innenraumverweis für Trainer und sonstige Offizielle) können vorgenannte Vergehen durch die Rechtsorgane mit nachfolgend aufgeführten Strafen (§§ 39 ff.) geahndet werden.

3. Bei vorsätzlicher Tatbegehung kann der Versuch bereits geahndet werden.

4. Sofern die Tatausführung in Gestalt einer Gruppe erfolgt, ist das straferschwerend zu berücksichtigen.

6. Die Ahndung eines sportwidrigen Verhaltens ist auch dann möglich, wenn der Schiedsrichter das Vergehen eines Spielers oder eines Offiziellen nicht wahrgenommen hat und damit keine Tatsachenentscheidung darüber getroffen hat.

§ 39 Strafarten

h. Spielwertungen und Aberkennung von Punkten, ggf. ohne dass ein anderer Verein in den Genuss von Punkten kommt,
i. Suspendierung einer Mannschaft und/o-der eines Vereins,
j. Versetzung in eine tiefere Spielklasse,
k. Ausschluss aus dem Verband,

§ 40 Auflagen
1. Die Rechtsorgane können neben den vorstehenden Strafen (§ 39), aber insbesondere auch in den Fällen der Bewährung (§ 41), zusätzlich Auflagen erteilen.
2. Als Auflage kommen insbesondere in Betracht:

b. Teilnahme an einer Schiedsrichterausbildung bzw. am Regelkundeunterricht.

§ 42 Automatische Strafen

2. Ein/e vom Schiedsrichter in einem Pflichtspiel mit Roter Karte auf Dauer des Feldes verwiesene/r Spieler/in, Trainer/in oder Funktionsträger/in ist grundsätzlich solange gesperrt, bis eine Entscheidung der spielleitenden Stelle oder durch das entsprechende Rechtsorgan vorliegt.

§ 44 Spezielle Strafen

b. für mangelnden Schutz des Schiedsrichters , der Schiedsrichterassistenten, des Spielpartners und seiner Offiziellen: Geldstrafe gemäß § 39 Ziff. 1 c. und/oder Platzsperre gemäß § 39 Ziff. 1 f.

c. für Herbeiführen eines Spielabbruchs können neben der Spielwertung gemäß § 39 Ziff. 1. h. Punkte abgezogen und/oder eine Geldstrafe gemäß § 39 Ziff. c. verhängt werden. Ist der Spielabbruch durch eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter erfolgt, soll neben der Spielwertung ein Punktabzug erfolgen.

c. für Tätlichkeiten durch Spieler, Trainer, Betreuer oder andere Offizielle gegen den Gegner, Mitspieler und/oder sonstige Personen (außer Schiedsrichter und/oder Schiedsrichterassistenten) Sperre mindestens sechs Wochen; in leichteren Fällen Sperre mindestens drei Wochen

d. für Tätlichkeiten durch Spieler, Trainer, Betreuer oder andere Offizielle gegen den Schiedsrichter und/oder Schiedsrichterassistenten Sperre mindestens ein Jahr und bis zu fünf Jahren. Zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 3.000 €, Punktabzüge und/oder alternative Sanktionsmöglichkeiten (Anti-Gewalt-Kurs, Spielabbruch-Coaching, Täter-Opferausgleich, etc.) verhängt werden. In leichteren Fällen mindestens sechs Monate, bei schwereren Fällen Schwarze Liste des BFV. Bei sonstigen am Spiel beteiligten Personen Geldstrafe nicht unter 250 € und/oder Platzsperre/Kabinenverbot nicht unter sechs Monaten sowie Aberkennung der Fähigkeit ein Verbands- oder Verein-samt gemäß § 39 Ziff. 1. g. nicht unter 12 Monaten.

g. für Nichtbefolgung der Anordnungen des Schiedsrichters Sperre mindestens zwei Wochen.

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Kommentar der IG Schiedsrichter zur RVO Berlin und Veränderungs-Forderungen / Vorschläge:

Wir haben die RVO des Landesverbandes Berlin als Referenz nach Änderung aus 2019 analysiert und betrachten die weiteren Vorfälle nach 2019 in Berlin und aktuell in 2022 bei den Mitgliedsverbänden des DFB als mehr als besorgniserregend. Das Thema Gewalt gegen Schiedsrichter kann nicht mehr einfach als Einzelfälle abgetan werden.

Die Tendenz zu Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter steigt erkennbar auf ein unerträgliches Mass. Die Amateur Schiedsrichter MÜSSEN SOFORT durch alle Landesverbände des DFB geschützt werden. Dafür sollten bzw. müssen bundeseinheitlich die RuVO´s der DFB-Mitgliedsverbände angepasst werden.

Der Trend des Wegfalles von Schiedsrichtern ist in 10 Jahren von über 70.000 Schiedsrichtern auf jetzt (2021) knapp auf 44.000 Schiedsrichter auch statistisch exakt nachweisbar. Ohne adäquate Schutzmassnahmen und weitere Werbemassnahmen für neue Schiedsrichter und auch Massnahmen zum Erhalt bisheriger Schiedsrichter droht der Gau im Schiedsrichterwesen, wenn dieser denn überhaupt noch aufzuhalten ist. Mit düsterer Prognose ist der Trend, der Gau schon nicht mehr aufzuhalten.

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Es geht der IG Schiedsrichter um das Hobby Schiedsrichter – wir lieben Schiedsrichter – Wir sehen leider mit offenen Augen wie es abwärts geht, mit dem noch so tollen Hobby Schiedsrichter. Eine Freikarte für ein Bundesliga Spiel und ein Danke Schiri vom DFB reicht nicht mehr, um neue Schiedsrichter zu gewinnen oder zu erhalten. Beim Blick auf die Altersstruktur der Schiedsrichter werden in naher Zukunft, nicht nur wegen dem Thema Gewalt, weitere Schiedsrichter aufhören.

Es sollten auch finanzielle Anreize zur Gewinnung neuer Schiedsrichter eingeführt werden. Dabei sollte hier nicht der Eindruck entstehen, Schiedsrichter pfeifen für Geld. Allerdings müssen Anreize als reiner Aufwendungsersatz her. Wir listen weiter unten mal einige Vorschläge bzw. Ideen auf. 

Die Verbandstage der Mitgliedsverbände des DFB stehen aktuell an, diese haben eigene Rechtsreferendare. Deren Job möchten wir denen nicht abnehmen. Trotzdem kann die Ausarbeitung der IG Schiedsrichter dennoch als Muster Vorschlag gesehen werden. 

Das eigene Antragsrecht des Schiedsrichters zum Tätigwerden des Rechtsorganes (Sportgericht) über einen Sonderbericht ist sehr gut. Konkret muss der Spielausschuss nach Sonderbericht des Schiedsrichter zu Tätlichkeiten das Rechtsorgan zwingend beauftragen.

Geldstrafe, Punktabzug, Suspendierung einer Mannschaft, Versetzung in niedrigere Spielklasse, Ausschluss aus dem Verband sind geeignete Sanktionierungen für einen Verein.

Mit den Sperren bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter (Schlagen, Spucken, Treten, Kopfstoss) von mind. einem Jahr sind wir NICHT einverstanden. Der Landesverband Berlin ist nach wie vor, auch in 2022, weiter im negativen Trend.

Definitiv muss die Sperre bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter (Schlagen, Spucken, Treten, Kopfstoss) auf eine Mindeststrafe von DREI Jahren in den RuVO´s der DFB Landesverbände geändert werden! Bei schlimmeren Tätlichkeiten, wie mehrfach Schlagen, auf dem Boden liegend treten, Würgen, Angriff mit Messer, Schlagstock, etc., Verfolgen über den Platz sollte eine Mindeststrafe von FÜNF Jahren in die RuVO aller Landesverbände des DFB aufgenommen werden.

Der Rechts-/ Haftpflichtschutz für Amateur Schiedsrichter muss uneingeschränkt durch alle Landesverbände des DFB bestätigt werden. Das gilt sowohl für tätliche Angriffe auf den Schiedsrichter oder Assistenten selbst, als auch bei Anzeigen gegen den Schiedsrichter oder Assistenten. (Beispiel zu lauter Pfiff).

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Die Amateur-Schiedsrichter sollten in Rahmenverträgen in die Unfallversicherung der VBG-Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) in allen Mitgliedsverbänden des DFB aufgenommen werden. Eine eigene Absicherung des Schiedsrichters in der VBG ist unzumutbar.

Ausscheidende Schiedsrichter sollten als Paten für neue Schiedsrichter unter Anrechnung auf das Untersoll der Vereine freiwillig weiter verpflichtet werden. Dies kann als Beobachter oder eben als Pate für ein Jahr (zur Betreuung eines neuen Schiedsrichters) geschehen. Der Erfahrungsschatz der älteren Kollegen muss gesichert und genutzt werden. Neue Schiedsrichter müssen länger begleitet werden, um den Ausstieg zu verhindern.

Die Aufwendungs Entschädigungen der Amateur Schiedsrichter pro Spiel sollten zur Saison 2022/2023 in allen DFB Mitgliedsverbänden adäquat auf jeden Fall deutlich angepasst werden. Die jetzigen Aufwendungs Entschädigungen sind unattraktiv um neue Schiedsrichter zu gewinnen. 

Die DFB Schiedsrichter Zeitung sollte den Amateur Schiedsrichtern zur Weiterbildung frei Haus per Post gratis geliefert werden!

Das Deskalations Training für Schiedsrichter muss endlich in allen DFB Mitgliedsverbänden durchgeführt werden.

Teilnahme an Weiterbildungen sollten als Pflichteinsatz auch für die Untersoll Berechnung gewertet werden.

Starre Altersgrenze für Schiedsrichter überarbeiten, Flexibilität einführen, noch fitte Schiedsrichter sollten weiter pfeifen. „Leistung und Fitness sollten auch belohnt werden“. 

Bonusregel für Vereine, welche mehr Schiedsrichter stellen, wie Untersollverpflichtung.

Aufwendungsersatz und Fahrtkostenerstattung bei Sportgerichtsverhandlungen für Schiedsrichter.

Pauschales Sitzungsgeld bei der Teilnahme an Präsenz Weiterbildungen für Schiedsrichter.

Pauschaler Aufwendungsersatz für die Erstellung eines Sonderberichtes für den Schiedsrichter.

Eine Tasks Force für Reformen im Schiedsrichterwesen, „Rettet das Schiedsrichterwesen“, muss über den DFB und die Mitgliedsverbände des DFB sofort gegründet werden, um den drohenden Gau abzuwenden. 

Zur neuen Saison 2022/2023 muss eine Werbekampagne aller DFB-Mitgliedsverbände mit dem Thema Pro Schiedsrichter mit dem Ziel neue Schiedsrichter zu gewinnen und bestehende Schiedsrichter zu erhalten kommen. Beispielhaft könnte jedem neuen Schiedsrichter der Saison 2022/2022 eine komplette Erstausstattung, wie Trikotsatz, (Trikot, Hose, Stutzen) mit Uhr, Pfeife, Karten, Wählmarke und Tasche vom DFB geschenkt werden. Neben einer breiten Werbung nur eine vom bestimmt vielen Ideen.

Die Ideen und Vorschläge / Forderungen der IG Schiedsrichter können nicht abschliessend sein.

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Fazit: Die IG Schiedsrichter zeigt dem DFB, den Mitgliedsverbänden des DFB und auch immer noch in alten Strukturen denkenden Funktionären, grundlegende Reformen müssen her, hiermit die gelbe Karte. Wir bleiben mit Herzblut – wir lieben Schiedsrichter – dabei und werden mit Argusaugen schauen, was weiter passiert. 

Der Artikel war viel Arbeit. Eure Vorschläge und Änderungsbedarf ? Was meint Ihr? Bitte kommentieren!

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